Ablauf  Praktische Ausbildung  AG - Wissenschaft  Voraussetzungen

Gemäss der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PhysiotherapeutInnen umfasst der Lehrgang folgende Fachbereiche:

* PT Befund- und Untersuchungstechniken
* PT Behandlungstechniken
* Methodische Anwendung der PT in den
   medizinischen Fachgebieten

* Prävention und Rehabilitation
* Bewegungserziehung

* Allgemeine und spezielle Massage
* Elektro-, Licht- und Strahlentherapie
* Hydro-, Balneo-, Thermo- und
   Inhalationstherapie


* Angewandte Physik und Biomechanik
* Trainingslehre
* Bewegungslehre

* Anatomie
* Physiologie
* Allgemeine Krankheitslehre
* Spezielle Krankeitslehre (Arztunterricht z.B. in
   den folgenden Fakultäten)

    * Innere Medizin
    * Orthopädie/Traumatologie
    * Chirurgie
    * Neurologie
    * Pädiatrie
    * Gynäkologie
    * Psychiatrie
    * Hygiene

* Psychologie / Pädagogik / Soziologie

* Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
* Erste Hilfe und Verbandstechnik
* Sprache und Schrifttum / Arbeits- und
   Lernmethodik


* Praktische Ausbildung in allen medizinischen
  Fachgebieten (schulbegleitendes Praktikum)



Die Ausbildung in der Physiotherapie, in den Arztfächern (Theorieunterricht) wie auch im Rahmen der Praktikumseinsätze wird mit den sechs hauptsächlich abzugrenzenden medizinischen Fachgebieten "gekreuzt" (siehe Bild).

Die erworbenen Kompetenzen werden also auf die verschiedenen Krankheitsgebiete angewendet. So entsteht die umfassende Ausbildung, die den werdenden PhysiotherapeutInnen nicht nur das nötige Rundumwissen gibt, sondern sie auch befähigt, ihre Patienten ganzheitlich zu behandeln.